[C] Herrschaft des Rechts
Herrschaft des Rechts ist eine moralische Tradition, welche die Bedeutung des Rechts für die Gesellschaft begründet. Das Recht ist mehr als das gesetzte Recht. Recht wird gefunden und ist nicht allein Ausdruck des Willens des Souveräns durch Gesetze. Im Gegenteil: Die Herrschaft des Rechts ist die Selbstbindung des Gesetzgebers auf einer Meta-Ebene über die Gesetzlichkeit hinaus. Sie macht allererst die Achtung von Gesetz und Moral aus. Gesetze sind nicht einzeln gerechtfertigt, sondern nur die gesellschaftlichen Regeln als Ganzes.
Das Recht wird fortgeschrieben, wenn sich Veränderungen in Anerkennung der bereits im Recht objektiv verwirklichten Vernunft begründet werden – Präzedenzfällen zum Beispiel. Die Beweislast liegt beim Willen zur Veränderung im Vertrauen auf die Autorität der Fortschrittsgeschichte des Rechts. Stabiler Wandel wird mit dieser juristischen Technik garantiert. Das Ideal einer Herrschaft des Rechts geht davon aus, dass richterliche oder politische Entscheidungen die Vernunft nachahmen, sich bestenfalls dadurch der Gerechtigkeit annähern. Es kann zum bestimmenden Maßstab einer Regierung für ihr Handeln werden.